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LG Kleve, 05.05.2020 - 182 StVK 3/20 |
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Medizinische Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach §63 StGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus LG Kleve, 05.05.2020 - 182 StVK 3/20
Ist der Betroffene aufgrund seiner krankheitsbedingten Einsichtsunfähigkeit, seine grundrechtlichen Belange insoweit wahrzunehmen, als es um die Wiedererlangung der Freiheit geht, darf der Staat nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in diejenigen Grundrechte eingreifen, die der Betroffene allein krankheitsbedingt übergewichtet (zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 - zitiert nach juris, RdNr. 43-51).Das Bundesverfassungsgericht fordert vor diesem Hintergrund, dass dem Eingriff schon vor einem gerichtlichen Verfahren eine von der Unterbringungseinrichtung unabhängige Prüfung vorausgeht (BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011, a. a. O., RdNr. 69-70); es hat den für den Maßregelvollzug zuständigen Landesgesetzgebern verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese unabhängige Prüfung erfolgen kann (…BVerfG, a. a. O., RdNr. 71).
Mit der Überprüfung durch von der Einrichtung unabhängige Dritte soll aber gerade vermieden werden, dass Anträge der Klinik auf Zwangsbehandlung von Eigeninteressen beispielsweise bei Überforderungen mit oft "schwierigen" Patienten, aber auch infolge der auch der Kammer bekannten schwachen Personalausstattung der psychiatrischen Krankenhäuser des Maßregelvollzugs bestimmt sind, die den Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011, a. a. O., RdNr. 69).
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der …
Auszug aus LG Kleve, 05.05.2020 - 182 StVK 3/20
Dass der Antragsteller sich bislang tatsächlich auf die Gabe der Medikamente eingelassen hat, nimmt der Maßnahme nicht den Eingriffscharakter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, RdNr. 28).